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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

 

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1. Registrierung

  • Füllen Sie bitte alle Felder aus,
    die mit einem roten Stern markiert sind. Setzen Sie den Haken bei „Ich akzeptiere die Online-Auktionsbedingungen“. Am Ende der Registrierung müssen Sie eine kleine, leichte Rechenaufgabe lösen.
  • Bestätigen Sie die Registrierung per E-Mail
    Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit weiteren Anweisungen und einem Link, auf den Sie klicken müssen.
  • Stellen Sie Ihr Profil ein
    Auf Wunsch informieren wir Sie per E-Mail über neue Versteigerungen und Objekte, wenn Sie Suchbegriffe eintragen, die Sie interessieren, oder einen Haken bei „Ich möchte erfahren, wenn neue Kataloge hochgeladen werden“ oder „Newsletter abonnieren“ setzen. Sie können jederzeit diese Einstellung ändern!  Newsletter wieder Austragen ist in jeder unserer Info-Mails über einen Link möglich. Wir geben die Daten nicht an Dritte weiter, und Sie erhalten auch ausschließlich Informationen über unsere Produkte.

bieten

2. Auf Positionen bieten
  • Melden Sie sich an und geben sie bei einem Aktiven Auktions-Objekt Ihren Betrag ein und drücken Sie „bieten“.
  • Der „Bietagent“ wird automatisch aktiv, wenn Sie einen höheren Betrag als das momentan notwendige Gebot abgeben. So gibt der Bietagent für Sie im Rahmen der in den Versteigerungsbedingungen angegebenen Mindeststeigerungsstufen automatisch Gebote bis zur Höhe Ihres Maximalgebotes ab und zwar immer nur den Betrag, der notwendig ist, um weiterhin Höchstbieter/ -in zu bleiben. Sie verlieren Ihre Position als Höchstbieter/ -in erst, wenn ein anderer Bieter/ -in Ihr Maximalgebot überbietet.
    Wichtig: Sollten mindestens zwei Bieter/ -innen das gleiche Maximalgebot abgegeben haben, erhält die-/ derjenige den Zuschlag, die/ der zuerst geboten hat.
  • Das Maximalgebot kann grundsätzlich erhöht werden. Der Bietagent bietet im Rahmen der in den Versteigerungsbedingungen angegebenen Mindeststeigerungsstufen für Sie automatisch bis zu dem von Ihnen angegebenen Maximalgebot bei der Auktion mit (s. o.). Dieses Maximalgebot können Sie über die Bietfunktion durch Eingabe Ihres neuen Maximalgebotes erhöhen. Rufen Sie dazu die entsprechende Auktion auf und geben Sie Ihr neues Maximalgebot ein.
    Hinweis: Eine Minderung des Maximalgebotes ist nicht möglich, auch wenn der tatsächlich aktuelle Bietpreis niedriger sein sollte.

Die Mindeststeigerungsschritte ergeben sich aus nachstehender Tabelle:

bis 25€ 50€ 100€ 500€ 1.000€ 5.000€ 10.000€ 20.000€ darüber
Schritt 1€ 2€ 5€ 10€ 20€ 50€ 100€ 200€ 500€

Info: Auf der Startseite der jeweiligen Auktion finden sie Informationen über die Besichtigungstermine und Standorte der Positionen.

Wichtig: Gemäß Versteigerungsbedingungen O-AGB ist die Bieterin/ der Bieter an ihr/ an sein Gebot gebunden, bis es durch ein höheres Gebot erlischt. Ein Widerruf des Gebotes ist nicht möglich.

3. Bezahlen und Abholen
  • Nachdem alle Positionen einer Auktion geschlossen sind, wird die Versteigerung von uns verarbeitet. Sie finden Ihre Rechnung dann in der E-Mail, die Sie nach der Auktion erhalten.
  • Nach Abschluss der Auktion erwarten wir Ihre Banküberweisung innerhalb von 48 Stunden. Bitte geben Sie bei Ihrer Ãœberweisung immer Ihre Rechnungsnummer und den Namen der Auktion an. Sie finden unsere Bankverbindung auf der Rechnung und in der E-Mail nach der Auktion. In der Regel werden Bargeld, Kreditkarten oder Schecks nicht akzeptiert, es sei denn es ist etwas anderes angegeben.
  • Auf der Startseite der Auktion finden Sie Informationen über den Standort der Positionen und die Abholdaten. In der Regel werden von uns Abholtage festgelegt. Zeigen Sie bei Abholung vor Ort bitte Ihre Rechnung vor. Sollten Sie zwischen Auslauf der Versteigerung und Abholung keine Nachricht erhalten haben, ist Ihre Rechnung bezahlt und Sie erhalten Ihre Original-Rechnung vor Ort und werden von unseren Mitarbeitern zu Ihrer Ware geführt.
  • Der Käufer ist für die Demontage, Verladung und den Transport der Waren verantwortlich. Sie müssen damit rechnen, dass vor Ort keine Werkzeuge oder Hebevorrichtungen zur Verfügung stehen, es sei denn es ist vorher angekündigt worden
  • Die Positionen können grundsätzlich nicht von uns versendet werden, es sei denn, auf unserer Website ist etwas anderes angegeben. Alle ersteigerten Gegenstände müssen innerhalb des auf der Ãœbersichtsseite angegebenen Zeitraumes vom Standort entfernt werden. Bei unseren Versteigerungen sind eine schnelle Abwicklung sowie eine zeitige Ãœbergabe des geräumten Gebäudes in den meisten Fällen unumgänglich. Sollten Positionen bis zum vorgegebenen Räumungsdatum nicht abgeholt werden, werden wir Ihnen die entstandenen Kosten zusätzlich zu den ersteigerten Gegenständen in Rechnung stellen.

Verkauf unter Beachtung § 168 Inso?

Mitteilung der Veräußerungsabsicht

(1) Bevor der Insolvenzverwalter einen Gegenstand, zu dessen Verwertung er nach § 166 berechtigt ist, an einen Dritten veräußert, hat er dem absonderungsberechtigten Gläubiger mitzuteilen, auf welche Weise der Gegenstand veräußert werden soll. Er hat dem Gläubiger Gelegenheit zu geben, binnen einer Woche auf eine andere, für den Gläubiger günstigere Möglichkeit der Verwertung des Gegenstands hinzuweisen.

(2) Erfolgt ein solcher Hinweis innerhalb der Wochenfrist oder rechtzeitig vor der Veräußerung, so hat der Verwalter die vom Gläubiger genannte Verwertungsmöglichkeit wahrzunehmen oder den Gläubiger so zu stellen, wie wenn er sie wahrgenommen hätte.

(3) Die andere Verwertungsmöglichkeit kann auch darin bestehen, daß der Gläubiger den Gegenstand selbst übernimmt. Günstiger ist eine Verwertungsmöglichkeit auch dann, wenn Kosten eingespart werden.

 

Sen & Sen GmbH & Co. KG
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